Positionen der Waldorfschulen
in der gegenwärtigen Bildungsdebatte:
Förderung im
Vorschulalter/Schuleintritt:
Die Waldorfpädagogik, im Kindergarten
praktiziert, fördert die Fantasiekräfte der Kinder durch freies Spiel,
fördert Feinmotorik, Sprachvermögen, Wahrnehmungsfähigkeit, Sinn für
Ästhetik, durch einen rhythmisierten zeitlichen Ablauf und berücksichtig dabei
mittlerweile bekannte Ergebnisse der Hirnforschung, dass Eindrücke und
Anregungen während der frühen Kindheit bis in die Differenziertheit des
Gehirns wirksam sind.
Die vielfach diskutierte Vorverlegung des Einschulungsalters lehnen wir
zugunsten breiter, nicht intellektueller Erfahrungen vor der Schule als Lebens-
u. Lerngrundlage ab.
Verkürzung der
Schulzeit:
Schulzeit ist nicht nur „Qualifikationsfase“,
sie ist vor allem eine biografisch nicht wiederholbare Reifezeit. Eine „Turbo“-
Oberstufe, die sich im Wesentlichen an der Ökonomie und Arbeitsmarktprognosen
orientiert, lehnen Waldorfpädagogen ab.
Gegliedertes
Schulsystem:
Schon die erste Waldorfschule wurde
1919 als Einheitsschule („Einheitliche Volk- u. Höhere Schule“) konzipiert,
die Kindern unabhängig von sozialer Herkunft ein zwölfjähriges breites
(Allgemein-) Bildungsangebot vermittelt. Die Vorbereitung auf staatl. anerkannte
Abschlüsse ist, den Ländergesetzen entsprechend, in den höheren bzw. in der
13. klasse integriert.
Waldorfschulen sind die verwirklichte Auflösung des gegliederten Schulwesens
und sehen sich diesbezüglich im Einklang mit den Folgerungen aus der
PISA-Studie.
Sitzenbleiben:
Das Waldorf-Konzept kennt keine
Auslese, beinhaltet vielmehr die Förderung heterogener Lerngruppen (Klassen).
Das überdurchschnittlich erfolgreiche Abschneiden der Schüler/innen bei den
staatl. Abschlüssen bestätigt die Fruchtbarkeit dieses Ansatzes.
Ganztagesschulen:
Waldorfschulen bieten ein breites auch
künstlerisch-handwerkliches Fächerspektrum, das in der Regel auch Nachmittage
mit einbezieht. Viele Schulen haben daher einen Mittagstisch,
Hausaufgabenbetreuung und vielfach einen angeschlossenen Hort. Der Übergang der
Schulen zur Ganztagesschule mit erweitertem Freizeitangebot obliegt den
einzelnen Schulgemeinschaften und hat vielerorts auch schon stattgefunden.
Zentrale
Prüfungen:
Dem Grundsatz „Geprüft wird, was
gelehrt wurde“ widersprechen zentrale Prüfungen insbesondere bei Schulen,
denen ausdrücklich im Sinne der Bildungsvielfalt ein eigenes Profil zugestanden
wird. Waldorfschulen lehnen daher grundsätzlich diese Form eingebildeter „Bildungs-/Chancengerechtigkeit“
ab, wenngleich sie ihre Schüler/innen etwa in Bayern, Baden-Württemberg u.
Saarland dieser Praxis aussetzen müssen.
Standards:
Standards können der Sicherung und
Qualität einer Schule dienen, wenn sie sich aus dem Profil der Schule ergeben
und Ergebnisse der Schule an eigenen und externen Maßstäben gemessen
werden. Zentral vorgegebene allgemeine Standards heben die Bildungsvielfalt auf
und führen zum „teaching to the test“, was erwiesenermaßen keine
Qualitätssteigerung bringt.
Fremdsprachen:
Waldorfschulen haben von Anfang an
(1919!) das Vertrautwerden mit Fremdsprachen von der ersten Klasse an im
Programm. Nach etwa drei Jahren des gemeinsamen Sprechen und Singens von
entweder Englisch/Französisch oder Englisch/Russisch beginnt der lernmäßige
(schriftliche) Umgang mit den Fremdsprachen.
Die bisherigen Einführungen dieser Praxis an staatlichen Schulen folgt
weitgehend (ohne Quellenangabe) der Methodik der Waldorfschule.
Musik/Kunst/Handwerk:
Fächer, deren Erteilung an
staatlichen Schulen sehr lückenhaft bzw. fakultativ erfolgt, während deren
Wert auch für die Intelligenz und Kreativität immer deutlicher erkannt wird,
haben in der Waldorfschule den gleichen Stellenwert wie klassische Schulfächer
(Deutsch, Mathematik etc.).
Werte / “Sinnmitte“:
Waldorfschulen sehen sich nicht als
Wissensvermittlungsagenturen, vielmehr sehen Lehrer/innen ihre Aufgabe darin,
zusammen mit den Elternhäusern eine erzieherische Umgebung und Orientierung zu
bieten. Das der Waldorfpädagogik zugrunde liegende Menschenbild gebietet
Achtung vor dem Kind und Mitmenschen in besonderer Weise. Die in hohem Maße
erlebbare soziale Verbindlichkeit trägt auch dazu bei, dass Gewalt und
Zerstörung eher Ausnahmeerscheinungen in den Schulen sind.
Selbstverwaltung:
Der o.g. angestrebte Werte-Konsens
lässt sich nicht „von oben“ verordnen. Daher ist ihm von Anfang (1919) an
das Konzept der nichtstaatlichen Schule beigeordnet. Die Lehrerschaft verwaltet
zusammen mit Gremien, an denen Eltern beteiligt sind, die Schule.
Beamtenstatus:
Die Lehrkräfte sind in der Regel
Angestellte des Trägervereins.
Elternmitarbeit:
Eltern haben Waldorfschulen für ihre
Kinder frei gewählt. Aus der hohen Identifikation ergibt sich ein
vielfältiges, nicht nur finanzielles Engagement für die jeweilige Schule.
Bildungsfinanzierung:
Hinsichtlich der Finanzierung des
Bildungswesens insgesamt sehen die Waldorfschulen im Bildungsgutschein-/Voucher-System
die weitestgehende Verwirklichung von Bildungsgerechtigkeit, Wettbewerb und
Vielfalt. Die gegenwärtige Finanzierung der freien Schulen in Deutschland ist -
ungeachtet ihrer relativen Höhe - gegenüber dem Anspruch des Grundgesetzes
diskriminierend.
Walter Hiller / Mai 2004