Positionen der Waldorfschulen in der gegenwärtigen Bildungsdebatte:

Förderung im Vorschulalter/Schuleintritt:
Die Waldorfpädagogik, im Kindergarten praktiziert, fördert die Fantasiekräfte der Kinder durch freies Spiel, fördert Feinmotorik, Sprachvermögen, Wahrnehmungsfähigkeit, Sinn für Ästhetik, durch einen rhythmisierten zeitlichen Ablauf und berücksichtig dabei mittlerweile bekannte Ergebnisse der Hirnforschung, dass Eindrücke und Anregungen während der frühen Kindheit bis in die Differenziertheit des Gehirns wirksam sind.
Die vielfach diskutierte Vorverlegung des Einschulungsalters lehnen wir zugunsten breiter, nicht intellektueller Erfahrungen vor der Schule als Lebens- u. Lerngrundlage ab.

Verkürzung der Schulzeit:
Schulzeit ist nicht nur „Qualifikationsfase“, sie ist vor allem eine biografisch nicht wiederholbare Reifezeit. Eine „Turbo“- Oberstufe, die sich im Wesentlichen an der Ökonomie und Arbeitsmarktprognosen orientiert, lehnen Waldorfpädagogen ab.

Gegliedertes Schulsystem:
Schon die erste Waldorfschule wurde 1919 als Einheitsschule („Einheitliche Volk- u. Höhere Schule“) konzipiert, die Kindern unabhängig von sozialer Herkunft ein zwölfjähriges breites (Allgemein-) Bildungsangebot vermittelt. Die Vorbereitung auf staatl. anerkannte Abschlüsse ist, den Ländergesetzen entsprechend, in den höheren bzw. in der 13. klasse integriert.
Waldorfschulen sind die verwirklichte Auflösung des gegliederten Schulwesens und sehen sich diesbezüglich im Einklang mit den Folgerungen aus der PISA-Studie.

Sitzenbleiben:
Das Waldorf-Konzept kennt keine Auslese, beinhaltet vielmehr die Förderung heterogener Lerngruppen (Klassen). Das überdurchschnittlich erfolgreiche Abschneiden der Schüler/innen bei den staatl. Abschlüssen bestätigt die Fruchtbarkeit dieses Ansatzes.

Ganztagesschulen:
Waldorfschulen bieten ein breites auch künstlerisch-handwerkliches Fächerspektrum, das in der Regel auch Nachmittage mit einbezieht. Viele Schulen haben daher einen Mittagstisch, Hausaufgabenbetreuung und vielfach einen angeschlossenen Hort. Der Übergang der Schulen zur Ganztagesschule mit erweitertem Freizeitangebot obliegt den einzelnen Schulgemeinschaften und hat vielerorts auch schon stattgefunden.

Zentrale Prüfungen:
Dem Grundsatz „Geprüft wird, was gelehrt wurde“ widersprechen zentrale Prüfungen insbesondere bei Schulen, denen ausdrücklich im Sinne der Bildungsvielfalt ein eigenes Profil zugestanden wird. Waldorfschulen lehnen daher grundsätzlich diese Form eingebildeter „Bildungs-/Chancengerechtigkeit“ ab, wenngleich sie ihre Schüler/innen etwa in Bayern, Baden-Württemberg u. Saarland dieser Praxis aussetzen müssen.

Standards:
Standards können der Sicherung und Qualität einer Schule dienen, wenn sie sich aus dem Profil der Schule ergeben und Ergebnisse der Schule an eigenen und externen Maßstäben gemessen werden. Zentral vorgegebene allgemeine Standards heben die Bildungsvielfalt auf und führen zum „teaching to the test“, was erwiesenermaßen keine Qualitätssteigerung bringt.

Fremdsprachen:
Waldorfschulen haben von Anfang an (1919!) das Vertrautwerden mit Fremdsprachen von der ersten Klasse an im Programm. Nach etwa drei Jahren des gemeinsamen Sprechen und Singens von entweder Englisch/Französisch oder Englisch/Russisch beginnt der lernmäßige (schriftliche) Umgang mit den Fremdsprachen.
Die bisherigen Einführungen dieser Praxis an staatlichen Schulen folgt weitgehend (ohne Quellenangabe) der Methodik der Waldorfschule.

Musik/Kunst/Handwerk:
Fächer, deren Erteilung an staatlichen Schulen sehr lückenhaft bzw. fakultativ erfolgt, während deren Wert auch für die Intelligenz und Kreativität immer deutlicher erkannt wird, haben in der Waldorfschule den gleichen Stellenwert wie klassische Schulfächer (Deutsch, Mathematik etc.).

Werte / “Sinnmitte“:
Waldorfschulen sehen sich nicht als Wissensvermittlungsagenturen, vielmehr sehen Lehrer/innen ihre Aufgabe darin, zusammen mit den Elternhäusern eine erzieherische Umgebung und Orientierung zu bieten. Das der Waldorfpädagogik zugrunde liegende Menschenbild gebietet Achtung vor dem Kind und Mitmenschen in besonderer Weise. Die in hohem Maße erlebbare soziale Verbindlichkeit trägt auch dazu bei, dass Gewalt und Zerstörung eher Ausnahmeerscheinungen in den Schulen sind.

Selbstverwaltung:
Der o.g. angestrebte Werte-Konsens lässt sich nicht „von oben“ verordnen. Daher ist ihm von Anfang (1919) an das Konzept der nichtstaatlichen Schule beigeordnet. Die Lehrerschaft verwaltet zusammen mit Gremien, an denen Eltern beteiligt sind, die Schule.

Beamtenstatus:
Die Lehrkräfte sind in der Regel Angestellte des Trägervereins.

Elternmitarbeit:
Eltern haben Waldorfschulen für ihre Kinder frei gewählt. Aus der hohen Identifikation ergibt sich ein vielfältiges, nicht nur finanzielles Engagement für die jeweilige Schule.

Bildungsfinanzierung:
Hinsichtlich der Finanzierung des Bildungswesens insgesamt sehen die Waldorfschulen im Bildungsgutschein-/Voucher-System die weitestgehende Verwirklichung von Bildungsgerechtigkeit, Wettbewerb und Vielfalt. Die gegenwärtige Finanzierung der freien Schulen in Deutschland ist - ungeachtet ihrer relativen Höhe - gegenüber dem Anspruch des Grundgesetzes diskriminierend.

Walter Hiller / Mai 2004

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