GATS - Bildung
als Ware?

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Die Globalisierung wird vorangetrieben oder bekämpft, in jedem Fall ist sie in aller Munde. Doch die wenigsten haben bisher die hinter den Kulissen verlaufenden Verhandlungen zum „General Agreement on Trade in Services“ (GATS) wahrgenommen. Diese werden jedoch die Rahmenbedingungen für Dienstleistungen aller Art entscheidend verändern. Die 1994 gegründete Welthandelsorganisation (WTO) dürfte vom Schulalltag weit entfernt sein, doch nimmt sie entscheidenden Einfluss auf die künftigen Rahmenbedingungen von Schule überhaupt. In der WTO mit Sitz in Genf haben sich die meisten Staaten der Erde zusammengeschlossen. Ihr höchstes Organ ist die Ministerkonferenz der Handels- und Wirtschaftsminister. Vielen Menschen wurde die WTO durch das von großen Demonstrationen begleitete und gescheiterte Treffen in Seattle Ende 1999 bekannt. Nachdem lange Zeit kein Land zur Ausrichtung einer neuen Konferenz bereit war, fand das nächste Treffen Ende 2001 in Doha im Wüstenstaat Katar statt und eröffnete doch noch eine neue Verhandlungsrunde. Im Hinblick auf das Ziel, Hindernisse „eines freien Handels“ zu beseitigen („Liberalisierung“) waren bereits bis Ende Juni 2002 entsprechende Forderungen der einzelnen Mitgliedsstaaten an andere einzureichen, bis Ende März 2003 sollen die eigenen Angebote folgen. Das Ganze wird dann umfassend aufeinander abgestimmt, und schon Ende 2004 soll die Verhandlungsrunde abgeschlossen sein. Was hat das alles mit Schule zu tun? Die Verhandlungen betreffen das GATS, das „Allgemeine Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“. Zu den 12 großen Sektoren gehören nicht nur Post, Telefon und Wasserversorgung, sondern auch das Gesundheitswesen, soziale Sicherungssysteme und das Bildungswesen. - Bildung als Ware? Bei den Bildungsdienstleistungen gibt es fünf Kategorien: der vorschulische und der schulische Bereich, Hochschulen, Erwachsenenbildung und andere Dienstleistungen. Außerdem wird unterschieden zwischen einer Lieferung ins Ausland (z.B. E-Learning), einer Erbringung im Inland für Ausländer (z.B. Sprachkurse), einer ausländische Niederlassung und der Präsenz einzelner Ausländer (Dozenten). Jedes Land kann sich ganz spezifisch entscheiden, welche Liberalisierungen es von bestimmten Ländern verlangen und welche Angebote es - bis März - selbst machen will.
Der GATS-Vertrag enthält zwei entscheidende Prinzipien: Das Meistbegünstigungsprinzip verlangt, dass Handelsvergünstigungen für ein Land automatisch auch allen anderen zugestanden werden müssen (eine Ausnahme bilden regionale Integrationsabkommen wie die EU). Der Grundsatz der Inländerbehandlung fordert die Gleichbehandlung ausländischer Anbieter (z.B. beim staatlichen Zulassungsverfahren zur Anerkennung als Bildungsträger). Nehmen wir an, ein Staat lässt eine kommerzielle, ausländische Privatschule zu. Dann müsste er generell alle Privatschulen zulassen, und er müsste sie den inländischen Schulen gleichstellen. Wenn er dann weiterhin nur „seine eigenen“ Schulen finanziert, könnte er wegen Diskriminierung verklagt werden. Genau darauf läuft das GATS hinaus, weil es eben Wasserversorgung und Bildung, Grundschule und Berufsbildung ohne Unterschied als Dienstleistungen ansieht, für die der freie Handel erreicht werden muss! Die Staaten geben wie gesagt zunächst Liberalisierungsangebote ab. Für Bildung als Handelsware ist das Wirtschaftsministerium zuständig! Jedoch verhandelt für die EU-Mitglieder direkt die EU-Kommission nach einstimmiger Absprache. Auch hier ist die Generaldirektion Bildung nicht unmittelbar einbezogen. Dagegen haben Lobbyverbände sehr wohl privilegierten Zugang zur Kommission. Dazu gehören das European Services Forum (ESF, eine 1999 speziell für die GATS-Verhandlungen gegründete Vereinigung von Dienstleistungsunternehmen), der „European Round Table“ (ERT, industrielle Großkonzerne wie Siemens, Bayer und BP) und die „Global Alliance for Transnational Education (GATE)“. Die bedenklichste Tatsache ist, dass die EU sich schon 1994 zur umfassenden Liberalisierung im Bildungsbereich bereit erklärt hat - ganz im Gegensatz zu anderen Staaten (bis März 2002 haben nur 34 die Liberalisierung im Schulbereich angeboten). Andererseits hatte sie sich zunächst noch als Ausnahme eintragen lassen, dass als öffentliche Aufgaben angesehene Dienstleistungen nicht der Liberalisierung unterliegen und auch die Subventionen ins eigene Belieben gestellt sind. Diese Ausnahmen sind aber nur zehn Jahre gültig - bis zum Ende der gegenwärtigen Verhandlungsrunde, deren Ergebnisse dann verbindlich sind.
Vom GATS-Vertrag generell nicht berührt ist eine Dienstleistung, die „in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht“ wird, „weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern“. Was das heißt, ist jedoch nicht geklärt. Gilt die Existenz freier gemeinnütziger Träger schon als Wettbewerb? Werden schon bei der Erhebung von Gebühren gemeinnützige und kommerzielle Anbieter gleichgestellt? Diese Tendenzen bestehen durchaus. Gemäß dem GATS-Vertrag werden Kriterien ausgehandelt, die bestimmen, welche nationalen Regellungen (z.B. Qualifikationserfordernisse, Zulassungsverfahren) wirklich notwendig sind und den Dienstleistungshandel in geringstmöglichem Maße einschränken. Es ist durchaus denkbar, dass künftig sowohl gegen diskriminierende, weil angeblich „überzogene“ Zulassungsvoraussetzungen, als auch gegen rechtlich-soziale Mindestnormen (z.B. Arbeitsbedingungen, Tarifvereinbarungen) geklagt wird. Im Bereich der Schulbildung sind die meisten Staaten mit ihren Forderungen und Angeboten noch sehr zurückhaltend. Bei den Universitäten besteht dagegen z.B. in der EU unverkennbar die Tendenz, sie langfristig ohne staatliche Gelder in der freien Wirtschaft bestehen zu lassen, auch wenn in Deutschland bisher nur über echte Studiengebühren debattiert wird. Die stärkste Liberalisierung wird sich voraussichtlich zunächst hier (u.a. „virtuelle Unis“) und vor allem in der Erwachsenenbildung abspielen. Das Ziel von GATS ist jedoch die Liberalisierung aller Bereiche. Einen Vorgeschmack gibt z.B. Kanada, wo es schon vor vier Jahren 20.000 „Partnerschaften“ zwischen Schulträgern und multinationalen Konzernen wie IBM, Hewlett-Packard oder aber Burger King, Coca Cola und Pizza Hut (wegen fehlender Mittel für eine eigene Cafeteria) gab. In den USA erreichte es der selbsternannte Schulsender „Chanel One“ Anfang der 90er Jahre bei vielen Schulbehörden, Fernseher zur Verfügung stellen zu dürfen, wobei ein zwölfminütiges Nachrichtenprogramm mit zwei Minuten Werbung Pflicht ist. Der Sender ist inzwischen an über 10.000 Schulen präsent (und seine Werbekunden zahlen gerne doppelt so viel wie bei normalen Fernsehsendern). Viele Schulbehörden stimmten wegen chronischem Defizit zu; zugleich ist diese Entwicklung ein möglicher Vorwand für die öffentliche Hand, sich noch mehr zurückzuziehen - was kommerzielle Privatschulen mit Hinweis auf die Gleichbehandlung ohnehin bald fordern könnten. Nach den großen Protesten bei der WTO-Konferenz in Seattle Ende 1999 fragte die Vorsitzende der „Bildungsgewerkschaft“ GEW beim Bundesbildungsministerium nach und stellte fest, dass man sich dort mit dem „Sachzwang“ Liberalisierung abfand und auch kaum zuständig fühlte. Da ist es kein Wunder, wenn Gewerkschaften, Hochschulvereinigungen und andere Akteure der Zivilgesellschaft gegen GATS Sturm laufen. Leicht werden sie als Gegner der Globalisierung verschrien. Doch gerade sie wollen die positiven Aspekte einer Internationalisierung von Bildung bewahren, die noch vor ihrer Entfaltung durch einen globalen Bildungsmarkt konterkariert zu werden drohen, dessen Hauptinteresse in der Profitgewinnung besteht. In den GATS-Verhandlungen versucht jedes Land dort eine Marktöffnung zu erreichen, wo es seine Exportchancen höher einschätzt als die Nachteile. Um kulturellen Austausch, Völkerverständigung, Weltbürgertum oder ähnliches geht es dabei keinen Augenblick lang. Das wesentliche Hauptziel, das die GATS-Verhandlungen unausgesprochen bestimmt, sind die künftig erhofften Marktanteile. Wie sehr die gesamte Gesellschaft im Zuge der Globalisierung zunehmend von wirtschaftlichen Sonderinteressen bestimmt wird, zeigt sich am klarsten im Bildungsbereich. Wo Bildung zur Ausbildung von „Humankapital“ wird, wo das Recht auf Bildung zur Finanzierungsfrage wird, wo individuelle Begabungen nur noch gefördert werden, wenn die Eltern reich sind - kurz: wo es nicht mehr um das Kind geht, da hat die Menschheit ihr eigenes Wesen am deutlichsten verleugnet. Die Problematik insbesondere des GATS-Prozesses ist es wert, in den obersten Klassen von Waldorfschulen - etwa im Rahmen von Projektwochen - behandelt zu werden. Vielleicht entstehen daraus ja sogar Gespräche in der Öffentlichkeit, oder Diskussionen mit lokalen Politikern, in denen einmal die Überzeugungen der künftigen Wähler zu Gehör gebracht werden können... Holger
Niederhausen |