Nach PISA: Plädoyer für ein freies Schulwesen

Wo Unterricht zum Rechtsakt wird, schwindet Menschlichkeit

von Hermann Bauer

In Deutschland gibt es eine umfassende staatliche Schulverwaltung, die Lehrgenehmigungen, Lehrpläne, Prüfungen, Abschlüsse sowie alles sonstige Schulgeschehen minuziös regelt und kontrolliert. Allein im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben die „Bereinigten amtlichen Schulvorschriften“ den Umfang eines dicken Telefonbuchs. Mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) kommt nun ein reines Wirtschaftsunternehmen und initiiert die PISA-Studie, um die Schülerleistungen, den „Rohstoff Wissen“ zu „messen“ und dadurch zu veranlassen, dass sie zwecks besserer wirtschaftlicher Verwertbarkeit ausgeweitet werden. Die Chancen im Wirtschaftsleben hängen vom Berechtigungswesen des Schulwesens ab. So drängt das Rechtsleben noch stärker als bisher in die Schule - eine bedrückende Perspektive, wie Hermann Bauer, ehemaliger Lehrer, findet. (Red. Das Goetheanum)

Nach der PISA-Studie fällt das Durchschnittswissen der 15ährigen deutschen Kinder relativ gering aus. Man sollte nun erwarten, dass sich die Kultusminister gegen diese „Einmischung“ wehren und zumindest die Art der Untersuchung und damit die Ergebnisse ernstlich in Zweifel ziehen - und in der Tat könnte schon die einseitige Ausrichtung der Fragen auf eine gewisse intellektuelle Versiertheit ohne besonderen Tiefgang genug Anlass dazu geben. Aber nichts dergleichen! Viel mehr nehmen die Bildungspolitiker die Ergebnisse als bare Münze, bezweifeln also lieber den Wert ihrer bisherigen Politik und versprechen, sie zu verbessern. Eigentlich führt sich damit das ganze verwaltete Schulsystem ad absurdum und sollte in Frage gestellt werden.

Aber es ist die Tragik der Verwaltung, das sie, wenn es nicht klappt, die Probleme fast stets im noch nicht verwalteten Teil sieht. Und da in den einzelnen Ländern genug verwaltet wird, kann es nur noch an der unterschiedlichen Schulverwaltung in den einzelnen Bundesländern liegen. Also muss man nur Gleichheit schaffen, damit alles gleich gut wird. (Dass es auch gleich schlecht werden kann, wird ignoriert.) Zunächst geht es nur um einheitliche Bildungsstandards, dann müssen diese aber auch durch zentrale Leistungstests überprüft werden; und damit diese ernst genommen werden, müssen sie auch „zeugnisrelevant“ sein. Auch nach zentralen Abschlussprüfungen (Abitur und dergleichen) wird gerufen. Letztlich läuft alles auf die Verstärkung von Leistungsdruck und Auslese hinaus. Ich möchte hier zeigen, dass dies genau der falsche Weg ist.

Der Staat kann nur Berechtigungen vergeben -und steuert so Zukunftschancen

Wer sich an seine Schulzeit erinnert, weiß: Lernen ist um so erfolgreicher, je mehr es aus Liebe und Interesse - das Ja auch eine Form der Liebe ist - entspringt. Zuerst ist es oft mehr die Liebe zum Lehrer, verwandelt sich dann aber in Liebe zur Sache, und auch die Liebe zum eigenen Erfolg spielt als Strebsamkeit eine berechtigte Rolle.

Nun gehört es durchaus zum Lernen, wenn der Schüler geprüft wird, zu ermitteln, ob er das Gelernte auch so sicher erfasst hat, dass er es wiedergeben und anwenden kann. Das Gelingen macht Freude, und zwar besonders dann, wenn es viel Mühe kostete; das Misslingen zeigt, wo man sich anzustrengen und weiterzulernen hat und wo man Hilfe braucht, denn der Lehrer steht dabei als Helfender, ja heute manchmal sogar als „Heilender“ zur Seite, wobei er natürlich auch klarmacht, was unvollkommen, unvollständig oder falsch ist und wie man es verbessert. Die Aufgaben müssen dabei aber auch so weit individuell abgestimmt sein, dass jeder Schüler einen Erfolg haben kann.

Im allgemeinen Schulwesen haben wir aber als Erbe des absolutistischen Staates - der dem „gemeinen Bürger“ nicht zutraute, für seine Bildung als brauchbares Mitglied des Volkes selbst zu sorgen - noch immer die staatliche Schulaufsicht, die nach wie vor als Herrschaft des Staates über das gesamte Schulwesen interpretiert wird.

Der Staat als Vertreter des Rechtslebens kann den Erfolg des von ihm verordneten Schulbesuchs nämlich nur durch das bestätigen, was er allein zu vergeben hat, und das sind eben Rechte, Berechtigungen, die letztlich immer Sozialchancen beinhalten: das Recht zum Aufstieg in die nächsthöhere Klasse, das Recht zum Übergang in eine weiterführende Schule, das Recht zum Studieren nach absolviertem Abitur. So entstand das, was Helmut Schelsky als „Sozialchancen-Zwangswirtschaft“ bezeichnete.

Der Lehrer wird vom Pädagogen zum Richter

Der Erfolg oder Misserfolg einer Prüfung ist verknüpft mit dem Erlangen oder eben Nichterlangen einer Berechtigung, und dadurch steht der Lehrer dem Schüler nicht nur als helfender Pädagoge, sondern zugleich als urteilender und verurteilender „Richter“ gegenüber, das heißt, er nimmt einen Status ein, auf den er nicht vorbereitet ist, der ihm auch nicht zusteht - was die menschliche Situation zutiefst verfälschen muss. Denn im Rechtsleben gilt nicht das Prinzip der Freiheit, sondern das Prinzip der Gleichheit. Daher muss der Lehrer bei jeder Beurteilung einer „Schülerleistung“ grundsätzlich alle anderen Schüler der Klasse, ja eigentlich alle der gleichen Klassenstufe, im Bewusstsein haben, damit gleiche „Leistungen“ auch gleich bewertet werden.

Denn jede Situation im Unterricht kann rechtlich relevant werden: Wenn die Klassenarbeiten von Franz zu „schlecht“ sind, eine mündliche Nachprüfung nicht viel „bringt“ und die Hausaufgaben fehlen oder falsch sind, steht nach den vorgegebenen „objektiven Maßstäben“ eventuell fest, dass der Schüler das „Klassenziel“ nicht erreicht, und der Lehrer muss ihn durchfallen lassen, auch wenn er es pädagogisch und menschlich für eine Katastrophe hält, das Kind aus seiner Obhut und dem Klassenzusammenhang, in dem es aufgenommen war und sich wohl fühlte, zu reißen, was von Kind und Eltern oft - und gar nicht so zu Unrecht - auch noch als „verdiente Strafe für Dummheit“ empfunden wird.

Was sich im Heer der Sitzenbleiber - allein in Nordrhein-Westfalen umfasst es pro Jahr rund 78 000 Kinder - und ihren Familien an menschlichem Leiden, ja oft an menschlichen Tragödien abspielt, kommt kaum ans Licht, vor allem deshalb, weil die große Mehrheit das schulische Berechtigungswesen für so unabänderlich wie ein Naturgesetz hält und die „Schuld“ bei Kindern und Eltern und allenfalls beim Lehrer sucht.

Natürlich kann es in Ausnahmefällen einmal pädagogisch sinnvoll sein, dass ein (relativ Junges) Kind eine Klasse in Absprache mit den Eltern wiederholt. Wenn dies aber nach rechtsverbindlichen Versetzungsvorschriften zwecks „Auslese“ geschieht, muss sich der Schüler von seinem Lehrer im Stich gelassen fühlen. Der „moralische Kontakt“ zum Schüler, wie es Rudolf Steiner nennt, wird im Nerv getroffen, wenn der Lehrer ihm nicht als Mensch, als freies Ich, sondern als bloß Ausführender von Rechtsnormen entgegentritt.

Hier fällt auch Licht auf das so tragische „Rätsel von Erfurt“. Die Bluttat war kein Amoklauf, denn Robert Steinhäuser war nicht „jemand, der in einem Anfall krankhafter Verwirrung mit einer Waffe umherläuft und blindwütig tötet“ (Stichwort „Amoklauf“ im Brockhaus), sondern es war ein geplantes Töten als Rache dafür, wie er einem Lehrling sagte, dass er „von der Schule geflogen“ war und damit alle ihm wesentlich erscheinenden Zukunftschancen verloren hatte, denn er war schon vorher beim Abitur durchgefallen.

Abitur - fast wie eine Gerichtsverhandlung

Gerade wenn es auf diese punktuelle Abschlussprüfung zugeht, werden die Probleme des Berechtigungswesens besonders deutlich. Jeder am Abitur, beteiligte Lehrer muss ständig darauf bedacht sein, keine Rechtsvorschrift zu verletzen. Da ist zuerst die „Geheimhaltung“: Die Prüfungsaufgaben müssen natürlich vorher streng geheimgehalten werden, aber auch die Prüfungsergebnisse bleiben wochenlang geheim und die schriftlichen Arbeiten grundsätzlich jahrelang. Bis zum Prüfungstag werden sogar die mündlichen Prüfungstermine geheimgehalten, und für den Verlauf der Prüfung gilt strenge „Schweigepflicht“ für alle Beteiligten. Als zweites kommen die Kontrollen und Aufsichten während der Klausur dazu: jede Kontaktaufnahme mit der Umwelt und zwischen den Prüflingen muss durch Aufsicht streng vermieden werden.

Die eigenen Mäntel und Taschen der Schüler müssen unzugänglich weggeräumt werden, da sie unerlaubte Hilfsmittel enthalten könnten. Die Prüflinge dürfen nur einzeln den Raum verlassen. Und über diese Zeit muss, wie über alles andere auch, genau Protokoll geführt werden; oft wird auch draußen noch kontrolliert, manchmal sogar in den Toiletten.

So kann durchaus eine kriminalistisch angehauchte Atmosphäre entstehen, die schon bei manchem „unschuldigen“ Schüler die Nerven versagen ließ. Bei den mündlichen Prüfungen wird das durch die scheinbar menschliche Nähe oft noch deutlicher erlebbar. Sie können (mit Vorsitzendem, Prüfer und Protokollanten) zuweilen durchaus an Gerichtsverhandlungen erinnern und bei dem, der schließlich zum „Sozialchancenverlust wegen erwiesener Dummheit“ verurteilt wird, Hassgefühle wecken. Das mag übertrieben klingen, und natürlich kann auch diese Situation von den Menschen überspielt und ins Positive verwandelt werden; aber das Prüfungsergebnis kann rechtsgültig über die Zukunft eines Menschen entscheiden, es kann rechtlich angefochten werden und wird es auch gar nicht so selten. Dies ist ja auch der Hauptgrund für alle geschilderten Maßnahmen: die Prüfungen „wasserdicht“ gegen Klagen zu machen.

Damit habe ich das primäre, das Hauptproblem geschildert, das aus dem Hereinwirken des Rechtslebens in das Schulwesen entsteht. Es hat aber noch eine sekundäre Folge, die oft mehr ins Auge springt: Der „Lehrstoff“ muss gerecht abgeprüft werden können, was naturgemäß zu einer Verarmung, Vereinheitlichung und Konservierung der Lerninhalte führt. Das heute immer noch herrschende materialistisch-darwinistische und gegenüber tieferen Daseinsfragen agnostizistische Weltbild, das letztlich alle Wissensgebiete prägt, wird in vereinfachter, abfragbarer Weise an die nächste Generation weitergegeben und in den Seelen verfestigt. Dieses Weltbild lässt unser Dasein als immer sinnloser erscheinen, wie der Nobelpreisträger Steven Weinberg betonte. Es lehrt, dass wir durch Zufall entstanden sind und nach dem Tod ins Nichts übergehen.

Dass dieses Problem vom Staat überhaupt nicht bemerkt wird, beweist die immer noch wiederholte Behauptung, die einheitliche Staatsschule sei „weltanschaulich neutral“ und nur die allgemeine Schulpflicht könne die Kinder vor weitanschaulicher Manipulation schützen. Dazu bemerkt Heinz Hartmut Vogel: „Diese Ansicht übersieht völlig, dass damit an die Stelle einer möglichen weltanschaulichen Beeinflussung der unmündigen Kinder nunmehr die entschiedene Abhängigkeit von einer staatlichen Behörde tritt.“

Freiheit der Schulen als Lösung

Die einzige Lösung der Probleme ist es, die Schule vom Berechtigungswesen zu befreien. So wie es uns heute selbstverständlich ist, dass Sozialchancen nicht käuflich sein dürfen, so muss es selbstverständlich werden, dass sie nicht „lernlich“ sein, also vom schulischen Lernerfolg abhängen dürfen. Weder finanzieller noch intellektueller Reichtum darf allgemeine rechtliche Vorteile gewähren und dadurch gleichsam Standesunterschiede schaffen.

Es ist sicher gut gemeint, wenn man den Schülern psychologische Hilfe angedeihen lassen will, wenn man mehr Zeit und Geld für menschliche Begegnung und „Wertevermittlung“ zwischen Lehrern und Schülern fordert und wenn man Eltern Und Schülern rät, ihren Ehrgeiz zu zügeln und mit niedereren Schulabschlüssen zufrieden zu sein; aber letztlich ist das alles so, wie wenn man einen besseren König wünscht, statt Demokratie zu erkämpfen. Man hat inzwischen eingesehen, dass die Regierungen der Staaten die komplizierte Weltwirtschaft nicht als Planwirtschaft durchführen können. Es muss erkannt werden, dass dies letztlich für die Bildung der Menschheit noch viel weniger möglich ist.

Natürlich muss man dafür sorgen, dass in der Schule tüchtig gelernt wird; das ist eine pädagogische Aufgabe, bei der auch ein gesunder Wettbewerb zwischen den Schulen stattfinden darf. Dass er nicht durch Ideologien und wirtschaftliche Mächte verfälscht wird, wäre die angemessene Aufgabe des Rechtsstaates. Selbstverständlich wird jede Schule ein Abschlussdiplom vergeben; aber das kann nur den Schulerfolg schildern, also das, was der Schüler gelernt hat, was er kann, und wird eventuell eine positive Empfehlung für den Berufsweg geben.

Die weiterführenden Hochschulen, Ausbildungsstätten und Berufszweige entscheiden, was sie davon halten, denn sie allein prüfen und entscheiden, wer das Recht haben soll, bei ihnen ausgebildet zu werden. jede einzelne Hochschule sollte in freier Verantwortung ein Eingangsverfahren entwickeln und das hat erfahrungsgemäß viel besseren prognostischen Wert als die Abiturnoten und führt zu weniger Studienabbrüchen.

Die Verfassung des Staates muss sich an der jungen Generation bewähren - nicht umgekehrt

Die Idee der freien, nicht vom Staat verwalteten Schule ist natürlich nicht neu, sondern gehört zum Kulturerbe des Neuhumanismus. So betont Wilhelm von Humboldt schon 1792 zur Bildung des Menschen: „Zu dieser Bildung ist Freiheit die erste und unerlässliche Bedingung. Allein außer der Freiheit erfordert die Entwicklung der menschlichen Kräfte noch etwas anderes, obgleich mit der Freiheit eng Verbundenes: Mannigfaltigkeit der Situation. Der so gebildete Mensch müsste dann in den Staat treten und die Verfassung des Staates sich gleichsam an ihm prüfen. Öffentliche Erziehung scheint mir daher ganz außerhalb der Schranken zu liegen, in welchen der Staat seine Wirksamkeit halten muss.“

Das ist ganz im Geiste der Forderung Steiners: „Nicht soll gefragt werden: Was braucht der Mensch zu wissen und zu können für die soziale Ordnung, die besteht; sondern: Was ist im Menschen veranlagt und was kann in ihm entwickelt werden? Dann wird es möglich sein, der sozialen Ordnung immer neue Kräfte aus der heranwachsenden Generation zuzuführen. Dann wird in dieser Ordnung immer das leben, was die in sie eintretenden Vollmenschen aus ihr machen; nicht aber wird aus der heranwachsenden Generation das gemacht werden, was die bestehende soziale Organisation aus ihr machen will.“

PISA stellt uns erneut vor die Aufgabe, um ein freies Schulwesen in einem freien Geistesleben zu ringen, damit die Kräfte des überlebten Obrigkeitsstaates nicht die Oberhand behalten. Auch aus der Tragödie von Erfurt kann man den verzweifelten Ruf heraushören, diesen entscheidenden Schritt zur Dreigliederung des sozialen Organismus endlich energisch anzustreben. Wenn diese Aufgabe versäumt, wenn dieser Ruf überhört wird, so kann man voraussehen, dass unsere Pädagogik - im umfassendsten Sinne - immer weniger entwicklungsfähig und dadurch immer weniger lebensfähig sein wird mit entsprechenden Auswirkungen auf den gesamten sozialen Organismus.

Hermann Bauer, geboren 1932. Studium der Physik, Mathematik. Seit 1959 Waldorflehrer für diese Fächer sowie für Astronomie und Freie Religion. Dazwischen Gastaufenthalt am MPI für Strömungsforschung in Göttingen.

Literatur
„Wissen - Rohstoff des 21. Jahrhunderts“ ist der Titel einer Broschüre, die das Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, herausgegeben hat.
Helmut Schelsky: Schule und Erziehung in der industriellen Gesellschaft, Würzburg 1965, S. 19.

Nachrichtenmagazin „FOCUS“ und „Geständnis vor dem Selbstmord“ im „Bonner Generalanzeiger“ vom 24. Juni 2002.
Ich schildere die Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen; in anderen Bundesländern und in der Schweiz ist manches anders, der ~Geist~ ist aber grundsätzlich derselbe.
Steven Weinberg: Die ersten drei Minuten, München 198 1, S. 162.
Heinz Hartmut Vogel: Jenseits von Macht und Anarchie, Köln und Opladen 1963, S. 103.
Eine allgemeine staatliche Aufnahmeprüfung für die Hochschule oder für bestimmte Studiengänge wäre natürlich nicht besser als das Zentralabitur.
Wilhelm von Humboldt: Ideen zu einem Versuch die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen, Wuppertal 1947,S. 60f. und S. 21. Das Zitat wurde etwas umgestellt.
Rudolf Steiner: Zur Dreigliederung des sozia1en Organismus, Stuttgart 1962, S 26.

Aus: Das Goetheanum 29/2002

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